Kirchgemeindeversammlung der Kirchgemeinde Zürich-Liebfrauen
Sonntag, 9. August 2026, 10:45 Uhr, Foyer, Pfarreizentrum Liebfrauen, Weinbergstrasse 36,
8006 Zürich
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
2. Genehmigung der Geschäftsordnung
3. Wahlen Kirchenpflege 2026-2030
4. Anfrage nach § 23 Kirchgemeindereglement
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der röm.- kath. Kirchgemeinde Zürich-Liebfrauen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungsbewilligung C, Ci oder B sind. Nicht stimmberechtigte Personen sind eingeladen, als Gäste an der Versammlung teilzunehmen.
Anfragen gemäss § 23 des Kirchgemeindereglements sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege einzureichen. Die Eingabe ist an das Kath. Pfarramt Liebfrauen, Zehnderweg 9, 8006 Zürich, zu richten.
Zürich, 15. Juli 2026
Kirchenpflege Zürich-Liebfrauen