Kirchgemeindeversammlung
Freitag, 29. November 2024, 19:00 Uhr
Pfarreizentrum Liebfrauen, Saal, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
2. Budget 2025
3. Anfrage nach §23 Kirchgemeindereglement
Die Akten liegen ab Freitag, 8. November 2024 im Sekretariat der Pfarrei zur Einsicht auf.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der röm.- kath. Kirchgemeinde Zürich-Liebfrauen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungsbewilligung C, Ci oder B sind. Nicht stimmberechtigte Personen sind eingeladen, als Gäste an der Versammlung teilzunehmen.
Anfragen nach §23 Kirchgemeindereglement müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Kirchenpflege eingereicht werden.
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung wird orientiert über:
– die Pfarrei
– die Kirchenstiftung
Zürich, 24. Oktober 2024
Kirchenpflege Zürich-Liebfrauen
Die Präsidentin
Rosalia Pipitone